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Die Rürup Rente

by admin on April 30th, 2010

Die Rürup Rente ist eine seit dem Jahre 2005 subventionierte Art der Basisrente für Berufsgruppen mit relativer hoher Steuerlast – wie zum Beispiel Selbstständige oder Gutverdiener. Letztlich ist diese Art der staatlich geförderten Basisrente unter Umständen auch für Arbeitnehmer geeignet – abhängig von unter anderem vom Einkommensniveau.

Oftmals wird die Rürup Rente als Leibrente bezeichnet, denn sie kann (wie die gesetzliche Rentenversicherung) nur verrentet werden. Die Rürup Konzeption kommt als konventionelle Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung vor. Der Gesetzgeber will hierbei eine ausschließliche Verwendung der Beiträge zur Altersvorsorge erzwingen. So werden die Versicherungsnehmer nicht dem Staatshaushalt finanziell zur Last fallen.

Signifikante Punkte der Rürup Rente

Angesparte Beträge und Vermögen der Rürup Rente werden auch im Falle der Arbeitslosigkeit nicht zur Bemessungsgrenze für beispielsweise ALG II berücksichtigt.

Rürup Vermögen ist in der Ansparphase nicht pfändbar – jedoch in der Rentenphase. Ebenso muss während der Ansparpahse auch keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Nachteilig hingegen ist, das die Rente lediglich als Leibrente also in Rentenraten ausgezahlt werden kann – das sogenannte ausgeschlossene Kapitalwahlrecht. Bei der Riester Rente hingegen besteht ein eingeschränktes Kapitalwahlrecht. Ebenso ist es nicht von Vorteil, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers der gesamte angesparte Betrag verfällt und auch nicht vererbt werden kann. Abhilfe können hier Hinterbliebenenversichrungen schaffen.

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