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Rentenkürzungen bei vorzeitigem Ruhestand

by admin on Juni 14th, 2010

Seit 1992 bekommen nur Rentner die mit 65 Jahren in Rente gehen eine ungeschmälerte Rente, hierdurch soll die Rentenkasse entlastet werden. Arbeitnehmer die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und vor 1942 geboren wurden, denen wird bei einem vorzeitigen Ruhestand weniger die Rente gekürzt. Alle anderen Arbeitnehmern die aufgrund Arbeitslosigkeit oder auch wegen Altersteilzeit früher in Rente gehen möchten, bekommen die Rente gekürzt. Die Rentenkürzung beim vorzeitigen Ruhestand sieht wie folgt aus: Für jeden fehlenden Monat wird die Rente um 0,3 Prozent gemindert. Neben der Rentenkürzung gibt es auch einen Rentenzuschlag, wer nach dem 65. Lebensjahr weiter in die Rentenkasse einzahlt, bekommt für jeden zusätzlichen Monat eine um 0,5 Prozent erhöhte Rente. Die Altersgrenze für Frauen und bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder auch nach Altersteilzeit wurden von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Auch für schwerbehinderte Menschen wurde die Altersgrenze erhöht und dies von 60 Jahren auf 63 Jahre. Dies bedeutet zum Beispiel für Menschen mit einer schweren Behinderung, dass sie ebenfalls mit Rentenkürzunge rechnen müssen, wenn sie vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchten.

Menschen die Fragen zur vorzeitigen Rente haben oder auch zu den Rentenkürzungen können sich an die Deutsche Rentenversicherung direkt wenden, in fast jeder großen Stadt gibt es Beratungsstellen. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung können genau die Höhe der Rentenkürzungen berechnen und sie berechnen auch die monatliche Rente, welche bei einem vorzeitigen Ruhestand gezahlt würde.

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