Die Rentenversicherung in der Welt
Seit 1889 gibt es die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, sie ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersicherung. Arbeitnehmer, Angestellte usw. die der Versicherungspflicht unterliegen oder freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, bezahlen die Rente der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen und sie erwerben gleichzeitig einen Anspruch auf ihre eigene Altersrente. Dieser Generationsvertrag besteht bis heute. Getragen wird die gesetzliche Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung und die Grundlage ist im sechsten Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Deutschland hat allerdings immer mehr Probleme den Generationsvertrag aufrechtzuerhalten, denn die Lebenserwartung ist in den letzen Jahren stark angestiegen und wird auch in Zukunft ansteigen, im Gegenzug zu der hohen Lebenserwartung stehen die niedrigen Geburtenzahlen. Zukünftig wird es mehr Menschen geben die in Rente gehen, wie Menschen die für die Rentenzahlungen aufkommen können. Neben der hohen Lebenserwartung und den niedrigen Geburtenzahlen, führt auch die hohe Arbeitslosenquote zu verminderten Rentenbeitragszahlungen.
Nicht nur in Deutschland gibt es die Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch in den folgenden Ländern: Dänemark (Volksrente), Neuseeland (Old Age Pensions Act), Belgien, New South Wales (Old Age Pensions Act), Österreich (Sozialversicherung), Großbritannien (Old Age Pensions Act), Australien, Island, Frankreich, Irland, Luxemburg, Schweden (Volksrente), Italien, Niederlande, Spanien, Kanada, Griechenland, Portugal, Vereinigte Staaten (Social Security), Norwegen und Finnland.
In Frankreich ist die Rente seit 1945 ein wichtiger Bestandteil im sozialen Zusammenhalt. Die Rente in Frankreich ermöglicht den Menschen angesichts der steigenden Lebenserwartung, mehrere Jahre auch ohne berufliche Tätigkeit finanziell abgesichert verbringen zu können. Auch in Frankreich wird die Rente über einen Generationenvertrag finanziert, so wie es auch in Deutschland geregelt ist. In Frankreich wird die Finanzierung der Rente eigenständig und unabhängig vom Staatshaushalt verwaltet, außer bei den Beamtenpensionen.
In Dänemark wird die Rente nicht über einen Generationenvertrag finanziert, sondern in Dänemark gibt es eine Volksrente und diese wird durch Steuern finanziert. Die Beiträge sind in Dänemark niedriger wie in anderen Ländern. Bereits ab 40 Jahren kann die Rente beantragt werden wenn 40 Jahre im Land gewohnt wurde. In Dänemark gibt es eine automatische Rentenanpassung an die Preisentwicklung (Inflation) und diese muss nicht erst wie in Deutschland über Beschlüsse der Politik festgelegt werden.
