Das Thema Renteneintrittsalter
Das derzeitige Renteneintrittsalter wird von bisher 65 Jahren stufenweise auf das Renteneintrittsalter von 67 Jahren angehoben. Die Erhöhung des Renteneintrittsalter wird begründet mit der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenzahlen. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters soll das Beitrags- und Niveausicherungsziel eingehalten werden können. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen werden, welches zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage sowie die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherstellen soll. Die Anhebung des Renteneintrittsalters wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise erfolgen. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 beginnt die Anhebung ab 2012, diese erfolgt zunächst in Einmonatsschritten, ab 2024 erfolgt die Anhebung in Zweimonatsschritten, so dass dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren für den Jahrgang ab 1964 gilt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters, Versicherte die vor dem 1.1.1955 geboren wurden und vor dem 1.1.2007 eine Alterteilzeit verbindlich vereinbart haben, sind von der Anhebung ausgenommen. Des Weiteren sind auch Versicherte die vor dem 1.1.1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten haben, von der Anhebung ausgeschlossen.
Arbeitnehmer, Angestellte usw. die vorzeitig in Rente gehen möchten, das heißt zum Beispiel mit 60 Jahren, sollten daran denken, dass ein früherer Rentenbeginn zu Abschlägen führt. Die monatliche Rente wird durch einen früheren Rentenbeginn gemindert. Nur wer bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters Beiträge einzahlt, erhält auch die volle Altersrente. Bevor eine vorzeitige Rente beantragt wird, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung, denn die Mitarbeiter können genau ausrechnen wie hoch die Rente ausfallen wird.
