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Die Altersvorsorge

by admin on April 30th, 2010

Altersvorsorge bedeutet heutzutage in Deutschland ein Drei-Säulen-Modell, welches aus gesetztlicher Vorsorge, der ergänzenden Vorsorge (also teilweise gefördert) und der privaten Vorsorge besteht. Historisch basierend ist die Altervorsorge auf der, am Ende des 19.Jahrhundert von Fürst von Bismarck dem ersten Reichskanzler des Deutschen Kaiserreiches, eingeführten Altersrente.

Doch darüber hinaus, wie allseits vermutet wird, sollten über die gesetzliche Vorsorge hinaus Absicherungen beziehungsweise Vorkehrungen getroffen werden. Ein mittlerweile bundesweit etablierter Faktor ist die Betriebliche Altersvorsorge, bei der sich quais Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag sozusagen ins Sparschwein teilen. Der Arbeitgeber hat hierbei umeist durch die Einzahlung steuerliche Vorteile.

Gesetzliche Vorsorge alleine reicht nicht

Obwohl die Rentenberechnungen kompliziert anmuten, ist die Darstellung des desolaten Zustand bei alleinigem Verlass auf die staatliche Rente, einfach. Die gesetzliche Vorsorge reicht alleine rein rechnerisch aufgrund des Umlageverfahrens für keinerlei deckende Versorgung im Alter.

Aufgrund dessen werden die betrieblichen und die privaten Vorsorgeanstrengungen der Bundesbürger unterstützt. Hier stechen natürlich die staatich geförderten Maßnamhem wie die Riester und Rürup Rente heraus.

Weitere Möglichkeiten bestehen natürlich durch staatlich nicht geförderte Vorsorgeprogramme – wie dem Sparen im Rhamen von Aktienfonds und dem klassischen Immobilienbesitz, bei dem durch VEräußerung oder durch Mieteinahmen die Rente aufgebessert werden kann.

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